Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Karlsruhe

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

    Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung oder Verlängerung zur Fahrgastbeförderung (Onlineantrag mit Postversand)

    ID: L100022_6003553-6003829-1919-6028449-769

    Beschreibung

    Der Führerscheinantrag wird online ausgefüllt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Dies bedeutet, dass Sie im Anschluss dieses Prozesses, das generierte Antragsformular ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post einreichen oder in den Briefkasten (Steinhäuserstr. 22) einwerfen müssen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhäuserstraße 22

    76135 Karlsruhe

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr 24.12.2024 bis 24.12.2024 Heiligabend, ganztags geschlossen 25.12.2024 bis 25.12.2024 1. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 26.12.2024 bis 26.12.2024 2. Weihnachtsfeiertag, ganztags geschlossen 27.12.2024 bis 30.12.2024 Stadtverwaltung geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester, ganztags geschlossen 01.01.2025 bis 01.01.2025 Neujahr, ganztags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0721 133 3349

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@oa.karlsruhe.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Personalausweis oder Reisepass
    • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis (wird von der Führerscheinstelle angefordert)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (wird von der Führerscheinstelle angefordert)
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
      • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
      • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
      • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
        Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
    • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
      Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
      • Belastbarkeit,
      • Reaktionsfähigkeit,
      • Orientierungsleistung und
      • Konzentrationsfähigkeit.

    Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Karlsruhe

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
    • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
    • gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Karlsruhe

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Karlsruhe

    Der Antrag kann schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Über die Bearbeitungsgebühren erhalten Sie einen Abgabenbescheid.

    Nach der Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Fristen

    Hinweise für Karlsruhe

    Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen

    Kosten

    Hinweise für Karlsruhe

    • für die Verlängerung: EUR 51,00
    • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
    • weitere Kosten entstehen für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Karlsruhe

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en