Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Beschreibung
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Online-Dienst
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 80
89505 Heidenheim an der Brenz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07321 321 2442
Fax: 07321 321 552020
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
- Personalausweis oder Reisepass
- allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (wird von der Führerscheinstelle beantragt)
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:- bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
- bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
- ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von- Belastbarkeit,
- Reaktionsfähigkeit,
- Orientierungsleistung und
- Konzentrationsfähigkeit.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Voraussetzungen
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
- bei Taxen: Ortskenntnis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Verfahrensablauf
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
Der Antrag ist bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes zu stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss.
Fristen
Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen
Kosten
Hinweise für Heidenheim an der Brenz
- für die Verlängerung: EUR 32,90
- bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
- für das Führungszeugnis: weitere Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg