Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 2442

    Fax: 07321 321 552020

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-heidenheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    • Personalausweis oder Reisepass
    • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (wird von der Führerscheinstelle beantragt)
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
      • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
      • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
      • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
        Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
    • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
      Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
      • Belastbarkeit,
      • Reaktionsfähigkeit,
      • Orientierungsleistung und
      • Konzentrationsfähigkeit.

    Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
    • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
    • bei Taxen: Ortskenntnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    Der Antrag ist bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes zu stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss.

    Fristen

    Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen

    Kosten

    Hinweise für Giengen an der Brenz

    • für die Verlängerung: EUR 32,90
    • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
    • für das Führungszeugnis: weitere Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en