Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
Hinweise für Külsheim
Beschreibung
Hinweise für Külsheim
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Online-Dienst
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 9341 824001
Fax: +49 9341 825880
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Külsheim
-
- Personalausweis oder Reisepass
- allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis
- bei Taxen: Nachweis der Ortskenntnis (falls noch nicht vorgelegt)
- augenärztliche Untersuchung
- Ein ausgestelltes Gutachten hat zwei Jahre Gültigkeit.
- ärztliche Untersuchung
Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Diese Untersuchungen können Sie
- bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
- bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
durchführen lassen.
- bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Voraussetzungen
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- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
- bei Taxen: Fachkenntnis
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist also die Form und die Frist, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)
Verfahrensablauf
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Sie müssen die Verlängerung über Ihr zuständiges Bürgermeisteramt beantragen, da dieses die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter.
Fristen
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Keine.
Kosten
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- für die Verlängerung: EUR 32,90
- bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
- für das Führungszeugnis: weitere Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg