Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

    Hinweise für Börtlingen

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Börtlingen

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

    Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle (Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorcher Straße 6

    73033 Göppingen

    Postfachadresse

    Postfach 809

    73008 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr 24.12.2024 bis 29.12.2024 Landratsamt geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester geschlossen 27.02.2025 bis 27.02.2025 Landratsamt geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497161 202 5233

    Fax: +497161 202 5291

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@lkgp.de

    De-Mail: lra@landkreis-goeppingen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Börtlingen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
      • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
      • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
      • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
        Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
    • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
      Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
      • Belastbarkeit,
      • Reaktionsfähigkeit,
      • Orientierungsleistung und
      • Konzentrationsfähigkeit.

    Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Börtlingen

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
    • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
    • gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Börtlingen

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Börtlingen

    Der Antrag kann schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Fristen

    Hinweise für Börtlingen

    Keine, es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen

    Kosten

    Hinweise für Börtlingen

    • für die Verlängerung: EUR 38,00
    • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
    • weitere Kosten entstehen für die Beantragung des Führungszeugnisses sowie die erforderlichen Eignungsnachweise und ärztlichen Untersuchungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Börtlingen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en