Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
Beschreibung
Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen wie zum Beispiel Salmonellosen sein.
Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachung (Lebensmittelüberwachung)
Adresse
Postfachadresse
Bahnhofstraße 100
Postfach 44 53
78532 Tuttlingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de
Fax: +49 7461 926 5489
Telefon Festnetz: +49 7461 926 5403
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie kommen außerhalb Ihres privaten Bereichs mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Kontakt.
Indirekter Kontakt besteht zum Beispiel über Geschirr und Besteck beziehungsweise auch bei der Reinigung davon.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
kein
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie jede Veranstaltung, die über den privaten Bereich wie zum Beispiel ein Familienfest hinausgeht, genehmigen lassen. Dies ist jedoch keine lebensmittelrechtliche Vorgabe.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg