Wahlschein zur Briefwahl beantragen
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Auch Menschen mit Behinderung, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies (behindertengerechtes) Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Nachfolgend (unter "Verfahrensablauf") finden Sie die Möglichkeiten, wie Sie einen Wahlschein beantragen können und welche Angaben notwendig sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Wahlen und Abstimmungen (Wahlen und Abstimmungen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Kontakt
Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo 07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie
- für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Rechtsbehelf
Hinweise für Ludwigsburg
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- persönlich, vor Ort (jedoch nicht telefonisch)
- durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung
- schriftlich, per E-Mail oder Fax
Hinweis: Verwenden Sie das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular. - per Online-Antrag
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind (sofern aus der Wahlbenachrichtigung bekannt)
Fristen
Hinweise für Ludwigsburg
Sie können den Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigsburg
-
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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-
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg