Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

    Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können.

    Das Bürgerbüro beglaubigt Schriftstücke, die

    • bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind.

    Bitte beachten: Das zu beglaubigende Schriftstück muss in deutscher Sprache sein oder von einem amtlichen Übersetzer in deutsche Sprache übersetzt sein.

    Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notare oder Notarinnen vornehmen. Dazu gehören beispielweise:

    • Willenserklärungen (z.B. Testamente) oder
    • Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z.B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister). Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt.
    • Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.

    Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch den Notar oder die Notarin, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart des Notars oder der Notarin vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten.

    Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländern oder Ausländerinnen sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 9

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo 07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910 3015

    Fax: 07141 910 2784

    E-Mail: buergerbuero@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Poppenweiler (Bürgerbüro Poppenweiler)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Hausanschrift

    Kelterplatz 10

    71642 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 14:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 14:00 - 16:30 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-3650

    Fax: 07141 910-3655

    E-Mail: buergerbuero.pw@ludwigsburg.de

    E-Mail: hallenundvereine.pw@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro Neckarweihingen (Bürgerbüro Neckarweihingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 23

    71642 Ludwigsburg

    Postfachadresse

    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2551

    Fax: 07141 910-3164

    E-Mail: buergerbuero.nw@ludwigsburg.de

    E-Mail: hallenundvereine.nw@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 11

    71638 Ludwigsburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 9100

    Fax: 07141 9102737

    E-Mail: rathaus@ludwigsburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Originalschriftstück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie benötigen eine beglaubigte Unterschrift.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Unterschriften und Handzeichen müssen normalerweise in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters oder der beglaubigenden Mitarbeiterin vollzogen oder anerkannt werden. Dann dürfen sie von der zuständigen Stelle beglaubigt werden.

    Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen.
    Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.
    Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    bestimmt die bearbeitende Stelle

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de