Unterschriften - Amtlich beglaubigen lassen
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
Hinweis: Dies gilt auch für Handzeichen. Das sind Zeichen in Form von Buchstaben oder sonstigen Symbolen von Personen, die nicht schreiben können.
Das Bürgerbüro beglaubigt Schriftstücke, die
- bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Bitte beachten: Das zu beglaubigende Schriftstück muss in deutscher Sprache sein oder von einem amtlichen Übersetzer in deutsche Sprache übersetzt sein.
Es gibt Unterschriften, die öffentlich beglaubigt werden müssen. Diese Art der Beglaubigung dürfen nur Notare oder Notarinnen vornehmen. Dazu gehören beispielweise:
- Willenserklärungen (z.B. Testamente) oder
- Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z.B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister). Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt.
- Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.
Hinweis: Eine Besonderheit ist die Beglaubigung einer Namensunterschrift durch den Notar oder die Notarin, die zur Aufbewahrung beim Gericht bestimmt ist. Hier muss die Unterschrift in Gegenwart des Notars oder der Notarin vollzogen werden. Dies wird in dem Beglaubigungsvermerk festgehalten.
Achtung: Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländern oder Ausländerinnen sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))
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Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
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erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Originalschriftstück
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
Sie benötigen eine beglaubigte Unterschrift.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
- § 34 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Beglaubigung von Unterschriften)
- § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffentliche Beglaubigung)
- § 40 Beurkundungsgesetz (BeurkG) (Beglaubigung einer Unterschrift)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
Unterschriften und Handzeichen müssen normalerweise in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters oder der beglaubigenden Mitarbeiterin vollzogen oder anerkannt werden. Dann dürfen sie von der zuständigen Stelle beglaubigt werden.
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorlegen, auf dem Sie die Unterschrift geleistet haben oder leisten wollen.
Dann müssen Sie das Schriftstück in Gegenwart des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin unterschreiben oder die Unterschrift als Ihre anerkennen.
Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
bestimmt die bearbeitende Stelle
Kosten
Hinweise für Ludwigsburg
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der beglaubigenden Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg