Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienste

    Bauvorbescheid beantragen auf ViBA-BW (ab dem 01.10.2024)

    ID: L100022_6023789-454-2526-6013783-15

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    Unterlagen für das Bauvorhaben nachreichen

    ID: L100022_16f52b8676d0823b1bf4d06ab0947103a5ff6b5457a1fbfcf9c4fd0aa7e1ea96

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    Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen auf ViBA-BW (ab dem 01.10.2024)

    ID: L100022_6023791-454-2526-6013783-15

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz (Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtstraße 2

    79104 Freiburg im Breisgau

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 2187 0

    Fax: 0761 2187 77 4199

    E-Mail: baurecht@lkbh.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Baurecht (Baurecht)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1059

    79390 Neuenburg

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    79395 Neuenburg am Rhein

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 5

    79395 Neuenburg am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07631791206

    Fax: 07631791222

    E-Mail: baurecht@neuenburg.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de