Bauvorbescheid beantragen
Beschreibung
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Wiernsheim (Gemeinde Wiernsheim)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 40
75444 Wiernsheim
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Baurechtsamt (Baurechtsamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit (Bitte vereinbaren Sie vor dem Gang zum Amt telefonisch oder per Mail einen Termin.) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Künftig ist das Amt nur noch zweimal pro Woche uneingeschränkt ohne Termin geöffnet – dienstags und donnerstags.) Mo 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Voraussetzungen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 57 Bauvorbescheid
- § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren und Klage
Verfahrensablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Fristen
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Kosten
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg