Bauvorbescheid beantragen

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beschreibung

    Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

    Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

    Diese Möglichkeit haben Sie

    Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

    Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

    Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

    Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

    Online-Dienste

    Bauvorbescheid beantragen

    ID: L100022_b0d1e688df4002e74b37fe0d58de6e8452768a5f05ab55b4d627905e07620993

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    Sprache: de

    virtuelles Bauamt

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    virtuelles Bauamt

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Öhringen (Stadt Öhringen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    74613 Öhringen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07941/68-0

    Fax: 07941/68-188

    E-Mail: info@oehringen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gemeinde Zweiflingen (Gemeinde Zweiflingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichacher Straße 17

    74639 Zweiflingen

    Lieferanschrift

    Eichacher Straße 17

    74639 Zweiflingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07948/9419-0

    Fax: 07948/9419-15

    E-Mail: rathaus@gemeinde-zweiflingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadtplanung und Baurecht (Stadtplanung und Baurecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 15

    74613 Öhringen

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Baurechtsbehörde (Baurechtsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Allee 17

    74653 Künzelsau

    Postfachadresse

    Postfach 13 62

    74643 Künzelsau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07940 18 1367

    Fax: 07940 18 1365

    E-Mail: Baurechtsbehoerde@hohenlohekreis.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • weitere Bauvorlagen:
      • Lageplan
      • Baubeschreibung
      • Bauentwurfsskizze(n)

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesbauordnung (LBO)

    • § 57 Bauvorbescheid
    • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

    Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

    • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage

    Verfahrensablauf

    Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

    Fristen

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de