Bauvorbescheid beantragen
Hinweise für Stuttgart
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Voraussetzungen
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Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 57 Bauvorbescheid
- § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben
Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
- § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
Rechtsbehelf
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Widerspruchsverfahren und Klage
Verfahrensablauf
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Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Fristen
Hinweise für Stuttgart
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Kosten
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Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stuttgart
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsgröße in Service-BW beschränkt ist.
Je Antrag können Sie Anhänge bis zu einem Gesamtvolumen von 100 MB beifügen.
Sollten Sie darüber hinaus Unterlagen einreichen wollen, benutzen Sie bitte die Funktion "Unterlagen für das Bauvorhaben nachreichen" und weisen Sie auch im eigentlichen Antrag, im Bereich "Ihre Nachricht“, darauf hin.
Bei Nachreichungen zu Neuanträgen tragen Sie bitte im Feld "Aktenzeichen der Behörde" folgendes ein: "Neuantrag + DATUM + Straße/Hausnummer".
Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer Ihrer zuständigen Abteilung.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg