Grünabfall entsorgen
Hinweise für Endingen am Kaiserstuhl
Beschreibung
Hinweise für Endingen am Kaiserstuhl
Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Endingen am Kaiserstuhl (Stadt Endingen am Kaiserstuhl)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
54 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (54 Eigenbetrieb Abfallwirtschaft)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Endingen am Kaiserstuhl
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Endingen am Kaiserstuhl
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Endingen am Kaiserstuhl
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Rechtsbehelf
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
Verfahrensablauf
Hinweise für Endingen am Kaiserstuhl
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Holsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen (Grünschnittstellen) entsorgen dürfen.
Fristen
keine
Kosten
Hinweise für Endingen am Kaiserstuhl
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg