Führerschein - Erweiterung beantragen
Hinweise für Ulm
Beschreibung
Hinweise für Ulm
Erwerben Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.
Folgende Klassen werden unbefristet erteilt:
- A, A1, A2, AM,
- B, BE,
- L und
- T
Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet:
- C1, C1E, C, CE,
- D, D1, DE und D1E
Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.
Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für
- für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und
- wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen möchten.
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.
Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Online-Dienste
Fahrerlaubniserweiterung inkl. Schlüsselzahl 196 und 96
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Dienstleistungszentrum Böfingen (Dienstleistungszentrum Böfingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Dienstleistungszentrum Eselsberg (Dienstleistungszentrum Eselsberg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Ortsverwaltung Mähringen (Ortsverwaltung Mähringen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (sowie nach Vereinbarung) Mo 09:00 - 12:30 Uhr Di 14:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 12:30 Uhr Do 09:00 - 12:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
Dienstleistungszentrum Söflingen (Dienstleistungszentrum Söflingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Ortsverwaltung Lehr (Ortsverwaltung Lehr)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter +49 731 161 1231 oder +49 731 161 1232. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Ortsverwaltung Lehr erhalten Sie unter: www.lehr.ulm.de) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Ortsverwaltung Ermingen (Ortsverwaltung Ermingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 und 16:00 - 19:00 Uhr Di 08:00 - 12:15 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
Ortsverwaltung Unterweiler (Ortsverwaltung Unterweiler)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die Ortsverwaltung befindet sich derzeit im Sparkassen-Container Altheimer Straße 20. Aufgrund der sehr beengten Räumlichkeiten möchten wir Sie weiterhin bitten, einen Termin zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Internet
Ortsverwaltung Jungingen (Ortsverwaltung Jungingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Ortsverwaltung Eggingen (Ortsverwaltung Eggingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr
Kontakt
Internet
Dienstleistungszentrum Wiblingen (Dienstleistungszentrum Wiblingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Melde- und Ausweiswesen (Melde- und Ausweiswesen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Melde- und Ausweiswesen, Olgastraße 66, Erdgeschoss.) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Sa 08:30 - 13:00 Uhr Nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Bürgerdienste - Führerscheinstelle (Bürgerdienste - Führerscheinstelle)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Öffnungszeiten der Führerscheinstelle. Aktuell ist der Besuch der Führerscheinstelle nur mit Termin möglich.) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@ulm.de
Telefon Festnetz: +49 731 161 3288
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ulm
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich
- Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis
Sie müssen zusätzlich einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorlegen, wenn
- Sie beim Ersterwerb nur die frühere Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort vorgelegt haben oder
- Sie keine Kopie der beim Ersterwerb vorgelegten Erste Hilfe-Bescheinigung mehr haben.
Voraussetzungen
Hinweise für Ulm
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.
Ausnahmen bestehen für:
- Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen. - Klasse T
Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers belegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Ulm
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
Verfahrensablauf
Hinweise für Ulm
Der Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Fristen
Hinweise für Ulm
Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle bestehen.
Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung bestehen.
Ansonsten verfällt der Prüfauftrag und Sie müssen einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.
Kosten
Hinweise für Ulm
- Führerscheinerweiterung von den Klassen AM, L und T auf eine weitere Klasse unter Festsetzung einer Probezeit: EUR 44,70
- Führerscheinerweiterung von den Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit: EUR 43,90
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ulm
Alle Klassen mit D sowie Klassen C mit Modulen werden nur von der Führerscheinstelle bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg