Fahrerlaubnis Erweiterung

    Führerschein - Erweiterung beantragen

    Hinweise für Gerstetten

    Erwerben Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gerstetten

    Erwerben Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.

    Folgende Klassen werden unbefristet erteilt:

    • A, A1, A2, AM,
    • B, BE,
    • L und
    • T

    Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet:

    • C1, C1E, C, CE,
    • D, D1, DE und D1E

    Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.

    Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für

    • für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und
    • wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen möchten.

    Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

    Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Online-Dienst

    Führerschein - Erweiterung online beantragen (Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T)

    ID: L100022_6022599-6005693-1894-6026917-1209

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 80

    89505 Heidenheim an der Brenz

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36

    89518 Heidenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07321 321 2442

    Fax: 07321 321 552020

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-heidenheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gerstetten

    bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)

    bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich

    • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
    • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)

    bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis

    • leistungspsychologisches Gutachten

    Sie müssen zusätzlich einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorlegen, wenn

    • Sie beim Ersterwerb nur die frühere Bescheinigung über eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort vorgelegt haben oder
    • der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht vorliegt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gerstetten

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.

    Ausnahmen bestehen für:

    • Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.
    • Klasse T
      Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers belegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gerstetten

    Der Antrag ist bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes zu stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss.

    Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Hinweise für Gerstetten

    Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle bestehen.

    Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung bestehen.

    Ansonsten verfällt der Prüfauftrag und Sie müssen einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.

    Kosten

    Hinweise für Gerstetten

    • Führerscheinerweiterung von den Klassen AM, L und T auf eine weitere Klasse unter Festsetzung einer Probezeit: EUR 39,60
    • Führerscheinerweiterung von den Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit: EUR 38,80

    Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de