Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

    Saisonkennzeichen beantragen

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

    Beschreibung

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge bestimmt, die Sie nur zu bestimmten Jahreszeiten nutzen, wie zum Beispiel Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile. Sie können sich damit das häufige An- und Abmelden sparen.

    Bei der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Dieser kann zwischen zwei und elf Monate jährlich betragen. Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen auf einem privaten Grundstück wie zum Beispiel in einer Garage abstellen.

    Hinweis: Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl angeführt.“05/11“ bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

    Versicherungsschutz und Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle in Pforzheim (Kfz-Zulassungsstelle in Pforzheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Güterstraße 30

    75177 Pforzheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zur Vorsprache bei beiden Dienststellen empfehlen wir die Online-Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497231 308 9859

    Fax: +497231 308 9408

    E-Mail: Zulassungsbehoerde@enzkreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle in Mühlacker (Kfz-Zulassungsstelle in Mühlacker)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vetterstraße 21

    75417 Mühlacker

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Zur Vorsprache bei beiden Dienststellen empfehlen wir die Online-Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497231 308 9859

    Fax: +497231 308 9868

    E-Mail: zulassungsbehoerde@enzkreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag im Zusammenhang mit Saisonkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

    Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie unter:

    Wenden Sie sich für nähere Informationen auch an die zuständige Stelle.

    Achtung: Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug. Sie erhalten keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination. Ausnahme: Die Kombination hinter dem Erkennungszeichen ist bereits sechsstellig.

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen das Saisonkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Fall zu Fall unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en