Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung

    Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

    Hinweise für Boxberg

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

    Beschreibung

    Hinweise für Boxberg

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

    • Taxen
    • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
    • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
    • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

    Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.

    Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)

    ID: L100022_0f43e1bf5ec95f1ecb4401f4b75266165dc81c147d62a7ba02ede0cfc3457088

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 825880

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Boxberg

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Ortskundeprüfung: nur bei Taxen
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
      • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
      • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
      • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
    • ärztliche Eignungsbescheinigung
      Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • leistungspsychologisches Gutachten
      In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
      • Belastbarkeit
      • Reaktionsfähigkeit
      • Orientierungsfähigkeit
      • Konzentrationsfähigkeit

    Sie können den Nachweis erbringen durch:

    • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
    • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

    Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Boxberg

    Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis sind:

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren
      (bei Krankenwagen: ein Jahr)
    • Mindestalter: 21 Jahre
      (bei Krankenwagen: 19 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • persönliche Zuverlässigkeit
      (es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)
    • Nachweis der Fachkenntnis bei Taxen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Boxberg

    Widerspruch

    Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist, also die Form und die Frist, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Boxberg

    Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Der Antrag wird dann mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle weitergeleitet.

    Fristen

    Hinweise für Boxberg

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Boxberg

    • Ersterteilung: 37,50 Euro
      (wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen)
    • Verlängerung: 32,90 Euro
    • Bei Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 25,30 Euro

    Hinweis: Für die Einholung des Führungszeugnisses, die Bestätigung Ihrer Personendaten und falls eine Fachkunde benötigt wird, fallen weitere Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Boxberg

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en