Auszug aus der Bodenrichtwertkarte beantragen
Beschreibung
Die Bodenrichtwerte sind nach § 196 Baugesetzbuch durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Sie werden auf Grund der Kaufpreissammlung ermittelt und sind eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken. Nähere Informationen zur Kaufpreissammlung finden Sie hier.
Die Bodenrichtwerte werden zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres durch den Gutachterausschuss ermittelt und anschließend veröffentlicht. Sie haben die Möglichkeit, die aktuellen Bodenrichtwerte hier online einzusehen.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte auch gerne telefonisch.
Ansprechpartner
Für Ingersheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Auf schriftlichen Antrag erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftliche Bescheinigungen über die Bodenrichtwerte. Das Antragsformular können Sie der Geschäftsstelle auch gerne ausgefüllt und unterschrieben in eingescannter Form per E-Mail senden.
Fristen
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Kosten
Die schriftlichen Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte sind mit Verwaltungsgebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Bruchsal verbunden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg