Internationalen Führerschein beantragen
Beschreibung
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen Internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Gültigkeit
Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.
Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Scheckkartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Göppingen (Landratsamt Göppingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 809
73008 Göppingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr 24.12.2024 bis 29.12.2024 Landratsamt geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester geschlossen 27.02.2025 bis 27.02.2025 Landratsamt geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07161 202 0
Fax: 07161 202 1199
E-Mail: info@lkgp.de
De-Mail: info@landkreis-goeppingen.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Einteilung der Fahrerlaubnisklassen)
- § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ordentlicher Wohnsitz im Inland)
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins) https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25a.html
- § 25b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausstellung des Internationalen Führerscheins)
- § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ausländische Fahrerlaubnisse)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 der Anlage 1 zu § 1)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen. Der Antrag wird bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein bei persönlicher Vorsprache sofort aus.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
sofort
Kosten
- für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: EUR 12,20 - 16,30
- bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich EUR 25,30
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") kostet Sie nichts.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg