Führungszeugnis Erteilung einfach

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    Hinweise für Ludwigsburg

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

    • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
    • Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder gerichtliche Entscheidungen wegen Schuldunfähigkeit.

    In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.

    Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

    Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt.

    Dies ist unabhängig davon, welche Art eines Führungszeugnis beantragt wird (normales Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde…). Es besteht auch keine Wahlmöglichkeit, kein Europäisches Führungszeugnis zu erhalten.

    Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere EU-Staatsangehörigkeit oder mehrere, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.

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    Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))

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    Postfach 249

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    71638 Ludwigsburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich.) Mo 07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 07141 910 3015

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    Bürgerbüro Poppenweiler (Bürgerbüro Poppenweiler)

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    Fax: 07141 910-3655

    E-Mail: buergerbuero.pw@ludwigsburg.de

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    Bürgerbüro Neckarweihingen (Bürgerbüro Neckarweihingen)

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    Neue Straße 23

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    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

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    Allgemeine Öffnungszeit (Der Verwaltungsbesuch ist nur mit Termin möglich. Hinweis: Das Bürgerbüro Neckarweihingen ist am Dienstag, 10. Dezember 2024 geschlossen. ) Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 13:00 Uhr Di 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

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    erforderliche Unterlagen

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    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck

    Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:

    • neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
    • AusweisApp2
    • gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können

    Voraussetzungen

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    Mindestalter: 14 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für die Antragstellung ohne Relevanz.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Sie können den Antrag stellen:

    Dies bietet sich vor allem an, wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

    Für jede Form der Antragstellung gilt:
    Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung wie z.B. die Eltern für Minderjährige stellen. Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.

    Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

    Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

    Fristen

    Für die Antragstellung: Keine.

    Bearbeitungsdauer

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    • bei ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit: 2 bis 3 Wochen
    • bei anderer EU-Staatsbürgerschaft (eine oder auch mehrere): mehrere Wochen
      Für die Auskunft des EU-Mitgliedstaats ist mit 20 Werktagen zu rechnen. Dazu kommen Bearbeitungszeiten des Bundesamtes für Justiz sowie die Postlaufzeit.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    EUR 13,00 egal ob nationales oder europäisches Führungszeugnis. Es muss sofort bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister. Dort finden Sie auch die häufigsten Fragen und die Antworten.

    Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

    Ein Europäisches Führungszeugnis müssen Sie wie bisher persönlich beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de