Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienst
Online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.) Mo 07:45 - 11:15 Uhr Di 07:45 - 11:15 Uhr Mi 07:45 - 11:15 und 15:00 - 18:00 Uhr Do geschlossen Fr 07:45 - 11:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: fecker@grosselfingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg