Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Hinweise für Tübingen
Beschreibung
Hinweise für Tübingen
Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden. Die Hundesteuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und muss innerhalb eines Monats beglichen werden. Für jeden Hund wird auch eine Hundesteuermarke ausgegeben, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Steuern, mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Tübingen (Stadt Tübingen)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07071 204 0
Fax: 07071 204 41777
Internet
Fachabteilung Steuern (Fachabteilung Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 07071 204 41555
E-Mail: steuerabteilung@tuebingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tübingen
Erkundigen Sie sich vorher bei der Fachabteilung Steuern, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Tübingen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tübingen
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Satzung der Universitätsstadt Tübingen
Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Tübingen
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Bitte füllen Sie das verlinkte Formular Antrag Anmeldung einer Hundehaltung aus und teilen Ihren neuen Namen mit (ausfüllen und im Online-Prozess hochladen).
Fristen
Hinweise für Tübingen
Sofort, nach der Änderung der Ausweisdokumente, der Lebensumstände.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg