Hundehaltung Meldung von Halterdaten
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Servicestelle für das Finanzwesen (Servicestelle für das Finanzwesen)
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg