Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Beschreibung
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bad Saulgau (Stadt Bad Saulgau)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 51
88340 Bad Saulgau
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Bad Saulgau) Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Bürgerbüro Bad Saulgau) Mo 07:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr ungerade Kalenderwochen (nur jeden zweiten Sa im Monat)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keinen
Verfahrensablauf
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
keine
Kosten
Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg