Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Beschreibung

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

    Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsstelle Dühren (Verwaltungsstelle Dühren)

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Schumacher-Straße 23

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 13:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Duehren@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4584

    Telefon Festnetz: 07261 404 505

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Ehrstädt (Verwaltungsstelle Ehrstädt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ehrenstraße 8

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Ehrstaedt@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4591

    Telefon Festnetz: 07261 404 510

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Eschelbach (Verwaltungsstelle Eschelbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausring 1

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 13:00 - 18:00 Uhr Di geschlossen Mi 07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Do geschlossen Fr 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Eschelbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4586

    Telefon Festnetz: 07261 404 515

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Reihen (Verwaltungsstelle Reihen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlstraße 12

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Reihen@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4590

    Telefon Festnetz: 07261 404 535

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hasselbach (Verwaltungsstelle Hasselbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Grundstraße 21

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo geschlossen Di geschlossen Mi 18:00 - 19:00 Uhr Do 09:00 - 11:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Hasselbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4592

    Telefon Festnetz: 07261 404 520

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Adersbach (Verwaltungsstelle Adersbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrennweg 2

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 17:00 - 19:00 Uhr Di geschlossen Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Adersbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4587

    Telefon Festnetz: 07261 404 500

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hoffenheim (Verwaltungsstelle Hoffenheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sinsheimer Straße 6

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 17:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Hoffenheim@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4585

    Telefon Festnetz: 07261 404 530

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Waldangelloch (Verwaltungsstelle Waldangelloch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichelberger Straße 1

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Waldangelloch@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4583

    Telefon Festnetz: 07261 404 550

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Wilhelmstraße 14-18

    74889 Sinsheim

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 14- 18

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@sinsheim.de

    Fax: 07261 404-4519

    Telefon Festnetz: 07261 404-136

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Rohrbach (Verwaltungsstelle Rohrbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heilbronner Straße 33

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 17:30 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Rohrbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4588

    Telefon Festnetz: 07261 404 540

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Hilsbach (Verwaltungsstelle Hilsbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lampertsgasse 14

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Hilsbach@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4582

    Telefon Festnetz: 07261 404 525

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Steinsfurt (Verwaltungsstelle Steinsfurt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinsfurter Straße 51-53

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/ ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Steinsfurt@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4581

    Telefon Festnetz: 07261 404 545

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Verwaltungsstelle Weiler (Verwaltungsstelle Weiler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Reihener Straße 5

    74889 Sinsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten finden Sie im wöchentlich kostenlos erscheinenden "Sinsheimer Stadtanzeiger" oder unter https://www.lokalmatador.de/epaper/lokalzeitung/sinsheimer-stadtanzeiger/) Mo 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: VwSt.Weiler@sinsheim.de

    Fax: 07261 404 4589

    Telefon Festnetz: 07261 404 555

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

    Voraussetzungen

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG):

    • § 31 Fischereischein
    • § 32 Jugendfischereischein
    • § 33 Versagungsgründe
    • § 35 Zuständigkeit
    • § 36 Fischereiabgabe

    Landesfischereiverordnung (LFischVO):

    • § 14 Sachkundenachweis
    • § 15 Fischereiprüfung
    • § 16 Vorbereitungslehrgang
    • § 17 Durchführung der Fischerprüfung

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.

    Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.

    Zusätzlich Fischereiabgabe:

    EUR 12,00 pro Jahr ab dem 01.01.2024

    Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en