Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Hinweise für Stuttgart

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stuttgart

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

    Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

    Online-Dienste

    Fischereischein

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    Fischereischein

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    Jugendfischereischein beantragen

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    Jugendfischereischein beantragen

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    Ansprechpartner

    Stadt Stuttgart (Stadt Stuttgart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711/216-0

    Fax: 0711/216-91237

    E-Mail: post@stuttgart.de

    Internet

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    Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten (Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eberhardstraße 35

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 21691920

    Telefon Festnetz: 0711 21691918

    Telefon Festnetz: 0711 21691917

    E-Mail: waffenrecht@stuttgart.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stuttgart

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stuttgart

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stuttgart

    Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG):

    • § 31 Fischereischein
    • § 32 Jugendfischereischein
    • § 33 Versagungsgründe
    • § 35 Zuständigkeit
    • § 36 Fischereiabgabe

    Landesfischereiverordnung (LFischVO):

    • § 14 Sachkundenachweis
    • § 15 Fischereiprüfung
    • § 16 Vorbereitungslehrgang
    • § 17 Durchführung der Fischerprüfung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Stuttgart

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stuttgart

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.

    Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Fristen

    Hinweise für Stuttgart

    keine

    Kosten

    Hinweise für Stuttgart

    Die Gebühren für die Erteilung / Verlängerung der Fischereischeine auf Lebenszeit / Jugendfischereischeine belaufen sich wie folgt:

    Die Kosten für die Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 35,- EUR und einer Fischereiabgabe von 12,00 EUR pro Jahr zusammen. Beim Jugendfischereischein entfällt die Fischereiabgabe.

    Fischereischein auf Lebenszeit für ein Jahr 47,- EUR

    Fischereischein auf Lebenszeit für fünf Jahre 95,- EUR

    Fischereischein auf Lebenszeit für zehn Jahre 155,- EUR

    Jugendfischereischein 21,- EUR


    Die Kosten für die Verlängerung eines Fischereischeins auf Lebenszeit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 16,- EUR und einer Fischereiabgabe von 12,00 EUR pro Jahr zusammen. Der Jugendfischereischein wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt und nicht verlängert.

    Fischereischein auf Lebenszeit für ein Jahr 28,- EUR

    Fischereischein auf Lebenszeit für fünf Jahre 76,- EUR

    Fischereischein auf Lebenszeit für zehn Jahre 136,- EUR


    Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass der Fischereischein "Fischereischein auf Lebenszeit" heißt, das ist zwar irreführend, er gilt dennoch nicht ein Leben lang. Die Fischereiabgabe muss immer wieder neu entrichtet werden. In Bayern gibt es einen "echten" Fischereischein auf Lebenszeit, der einmal für ein ganzes Leben ausgestellt wird, in Baden-Württemberg gibt es diesen hingegen nicht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stuttgart

    Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en