Fischereischein beantragen
Hinweise für Stuttgart
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
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Ansprechpartner
Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten (Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0711 21691920
Telefon Festnetz: 0711 21691918
Telefon Festnetz: 0711 21691917
E-Mail: waffenrecht@stuttgart.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Voraussetzungen
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Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stuttgart
Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG):
- § 31 Fischereischein
- § 32 Jugendfischereischein
- § 33 Versagungsgründe
- § 35 Zuständigkeit
- § 36 Fischereiabgabe
Landesfischereiverordnung (LFischVO):
- § 14 Sachkundenachweis
- § 15 Fischereiprüfung
- § 16 Vorbereitungslehrgang
- § 17 Durchführung der Fischerprüfung
Rechtsbehelf
Hinweise für Stuttgart
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Stuttgart
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Fristen
Hinweise für Stuttgart
keine
Kosten
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Die Gebühren für die Erteilung / Verlängerung der Fischereischeine auf Lebenszeit / Jugendfischereischeine belaufen sich wie folgt:
Die Kosten für die Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 35,- EUR und einer Fischereiabgabe von 12,00 EUR pro Jahr zusammen. Beim Jugendfischereischein entfällt die Fischereiabgabe.
Fischereischein auf Lebenszeit für ein Jahr 47,- EUR
Fischereischein auf Lebenszeit für fünf Jahre 95,- EUR
Fischereischein auf Lebenszeit für zehn Jahre 155,- EUR
Jugendfischereischein 21,- EUR
Die Kosten für die Verlängerung eines Fischereischeins auf Lebenszeit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 16,- EUR und einer Fischereiabgabe von 12,00 EUR pro Jahr zusammen. Der Jugendfischereischein wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt und nicht verlängert.
Fischereischein auf Lebenszeit für ein Jahr 28,- EUR
Fischereischein auf Lebenszeit für fünf Jahre 76,- EUR
Fischereischein auf Lebenszeit für zehn Jahre 136,- EUR
Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass der Fischereischein "Fischereischein auf Lebenszeit" heißt, das ist zwar irreführend, er gilt dennoch nicht ein Leben lang. Die Fischereiabgabe muss immer wieder neu entrichtet werden. In Bayern gibt es einen "echten" Fischereischein auf Lebenszeit, der einmal für ein ganzes Leben ausgestellt wird, in Baden-Württemberg gibt es diesen hingegen nicht.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stuttgart
Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg