Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Beschreibung
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
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Leasingbriefauskunft
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Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
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Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
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Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
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Termin in Zulassungsstelle Sinsheim zur Änderung vereinbaren
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Termin in Zulassungsstelle Weinheim zur Änderung vereinbaren
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Termin in Zulassungsstelle Wiesloch zur Änderung vereinbaren
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim (Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 46 80
69036 Heidelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 522 4106
Fax: 06221 522-5520
Internet
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch (Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 522 4106
Fax: 06221 522-4134
Internet
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim (Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 46 80
69036 Weinheim
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06221 522 4106
Fax: 06221 522-6033
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
Voraussetzungen
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg