Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Beschreibung

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Göppingen (Landratsamt Göppingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorcher Straße 6

    73033 Göppingen

    Postfachadresse

    Postfach 809

    73008 Göppingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 15:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr 24.12.2024 bis 29.12.2024 Landratsamt geschlossen 31.12.2024 bis 31.12.2024 Silvester geschlossen 27.02.2025 bis 27.02.2025 Landratsamt geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 202 0

    Fax: 07161 202 1199

    E-Mail: info@lkgp.de

    De-Mail: info@landkreis-goeppingen.de-mail.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

    Kosten

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

    Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

    • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
    • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en