Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Oldtimerkennzeichen beantragen

    Hinweise für Baden-Baden

    Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

    Beschreibung

    Hinweise für Baden-Baden

    Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.

    Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".

    Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07". Sie können es für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:

    • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
    • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
    • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

    Hinweis: Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren wollen, beachten Sie bitte die Leistung "Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in Umweltzonen".

    Online-Dienst

    Wunschkennzeichen

    ID: L100022_6895-4320-null-null-456

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Briegelackerstraße 21

    76532 Baden-Baden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (nur mit Terminvereinbarung) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (ohne Terminvereinbarung) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07221 93 0

    Fax: 07221 93-24 81 85 1

    E-Mail: kfzzulassung@baden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baden-Baden

    Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

    Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie unter:

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baden-Baden

    Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
    • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

    Hinweis: Ausführliche Informationen erhalten Sie im "TÜV-Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern".

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baden-Baden

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Kosten

    Hinweise für Baden-Baden

    • für die Zulassung: 27,50 bis 29,60 EUR
    • für ein Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
    • bei Vorreservierung eines Wunschkennzeichens: 12,80 EUR
    • je Klebesiegel: 0,30 EUR
    • Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 EUR
    • je nach Anbieter Gebühren für die Kennzeichenschilder

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baden-Baden

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en