Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Beschreibung
Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?
Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.
Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:
- Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
- Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Online-Dienste
- Achberg
- Achstetten
- Aichstetten
- Aitrach
- Alleshausen
- Allmannsweiler
- Altheim
- Altlußheim
- Altshausen
- Amtzell
- Angelbachtal
- Argenbühl
- Attenweiler
- Aulendorf
- Bad Buchau
- Bad Schussenried
- Bad Waldsee
- Bad Wurzach
- Baienfurt
- Baindt
- Bammental
- Berg
- Bergatreute
- Berkheim
- Betzenweiler
- Biberach an der Riß
- Bodnegg
- Boms
- Brühl
- Burgrieden
- Dettingen an der Iller
- Dielheim
- Dossenheim
- Dürmentingen
- Dürnau
- Ebenweiler
- Eberbach
- Eberhardzell
- Ebersbach-Musbach
- Edingen-Neckarhausen
- Eichstegen
- Epfenbach
- Eppelheim
- Erlenmoos
- Erolzheim
- Ertingen
- Eschelbronn
- Fleischwangen
- Freiburg im Breisgau
- Fronreute
- Gaiberg
- Grünkraut
- Guggenhausen
- Gutenzell-Hürbel
- Heddesbach
- Heddesheim
- Heilbronn
- Heiligkreuzsteinach
- Helmstadt-Bargen
- Hemsbach
- Hirschberg an der Bergstraße
- Hochdorf
- Hockenheim
- Horgenzell
- Hoßkirch
- Ilvesheim
- Ingoldingen
- Isny im Allgäu
- Kanzach
- Ketsch
- Kirchberg an der Iller
- Kirchdorf an der Iller
- Kißlegg
- Königseggwald
- Ladenburg
- Langenenslingen
- Laudenbach
- Laupheim
- Leimen
- Leutkirch im Allgäu
- Lobbach
- Malsch
- Maselheim
- Mauer
- Meckesheim
- Mietingen
- Mittelbiberach
- Moosburg
- Mühlhausen
- Neckarbischofsheim
- Neckargemünd
- Neidenstein
- Neulußheim
- Nußloch
- Ochsenhausen
- Oftersheim
- Oggelshausen
- Plankstadt
- Rauenberg
- Ravensburg
- Reichartshausen
- Reilingen
- Riedhausen
- Riedlingen
- Rot an der Rot
- Sandhausen
- Schemmerhofen
- Schlier
- Schönau
- Schönbrunn
- Schriesheim
- Schwendi
- Schwetzingen
- Seekirch
- Sinsheim
- Spechbach
- St. Leon-Rot
- Steinhausen an der Rottum
- Tannheim
- Tiefenbach
- Ulm
- Ummendorf
- Unlingen
- Unterwaldhausen
- Uttenweiler
- Vogt
- Waibstadt
- Wain
- Waldburg
- Walldorf
- Wangen im Allgäu
- Warthausen
- Weingarten
- Weinheim
- Wiesenbach
- Wiesloch
- Wilhelmsdorf
- Wilhelmsfeld
- Wolfegg
- Wolpertswende
- Zuzenhausen
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Baden-Württemberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
vom Einzelfall abhängig
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Fristen
Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Kosten
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.
Hinweise (Besonderheiten)
s.o.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg