Jagdschein - Verlängerung beantragen
Hinweise für Lorch
Beschreibung
Hinweise für Lorch
Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.
Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.
Online-Dienste
Jagdschein
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Jagdschein
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
73428 Aalen
Kontakt
Telefon Festnetz: 07361 503-0
Fax: 07361 503-477
E-Mail: info@ostalbkreis.de
De-Mail: info@ostalbkreis.DE-Mail.de
Internet
Jagdbehörde (Jagdbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07361 503 1498
E-Mail: jagd@ostalbkreis.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lorch
- Personalausweis
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- 500.000 Euro für Personenschäden und
- 50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Voraussetzungen
Hinweise für Lorch
Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Mindestalter: 16 Jahre
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lorch
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
- § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
- § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
- § 28 Jagdabgabe
- § 15 Allgemeines zum Jagdschein
- § 16 Jugendjagdschein
- § 17 Versagung des Jagdscheins
- § 18 Entziehung des Jagdscheins
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022
Rechtsbehelf
Hinweise für Lorch
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Lorch
Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post.
Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.
Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.
Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.
Fristen
Hinweise für Lorch
keine
Kosten
Hinweise für Lorch
- Jagdschein für 1 Jahr: 50,00 €
- Jagdschein für 3 Jahre: 90,00 €
- Zweitfertigung: 26,00 €
- Ausländer/-Tagesjagdscheine: 40,00 €
- Jugendjagdschein: 40,00 €
jeweils zzgl. Jagdabgabe - Falknerjagdschein für 1 Jahr: 26,00 €
- Falknerjagdschein für 3 Jahre: 52,00 €
jeweils zzgl. Jagdabgabe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lorch
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg