Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland
Beschreibung
Information zur Einfuhr von Fahrzeugen aus dem Ausland.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal (Kfz-Zulassungsstelle Bruchsal)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe (Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe)
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Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen (Kfz-Zulassungsstelle Ettlingen)
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Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Bretten (Kfz-Zulassungsstelle Bretten)
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Allgemeine Öffnungszeit (Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. ) Mo 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
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erforderliche Unterlagen
Neben den im Verfahrensablauf aufgeführten Unterlagen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland empfehlen wir Ihnen, sich mit einer unserer KfZ-Zulassungsstelle vorab telefonisch in Verbindung zu setzen um evtl. Fragen schon im Vorfeld abzuklären. Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein.
Ein Fahrzeug, für das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, ist vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren (§ 6 Abs. 8 FZV).
Die Identifizierung kann auch im Wege der Amtshilfe durch eine andere Zulassungsstelle erfolgen oder durch Nachweis einer gültigen HU oder AU.
Hinweis: Bestätigungen außerhalb einer HU werden nicht akzeptiert.
Voraussetzungen
Erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges, das im Ausland erworben wurde.
Verfahrensablauf
Für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges, das Sie im Ausland erworben haben, benötigen Sie bei einem
Neufahrzeug:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Papier im Original
- Kaufvertrag und/oder Original-Rechnung bzw. vergleichbare Unterlagen über den Erwerb des Fahrzeuges
- Bei Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde muss das Fahrzeug zur Identifizierung vor der Zulassung vorgeführt werden.
- Ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat weniger als 6000 km, ist das Formular -Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke- (Mitteilung Steuer Reimport KFZ) zusätzlich auszufüllen.
- Kommt das Fahrzeug aus eine „Nicht-EU-Land“ ist eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen
- Gültiger Personalausweis bzw. Pass und Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) bei ausländischen Mitbürgern
- Bei Firmen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (Zulassungsvollmacht vom jeweiligen Geschäftsführer unterschrieben)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsvollmacht und Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer (Vollmacht Einverständniserklärung zur Zulassung, Ummeldung eines Kraftfahrzeug)
Gebrauchtfahrzeug:
- Ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder oder ausländischer Abmeldebestätigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Papier im Original
- Ggf. Kaufvertrag und/oder Original-Rechnung bzw. vergleichbare Unterlagen über den Erwerb des Fahrzeuges
- Ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat weniger als 6000 km, ist das Formular -Mitteilung für Umsatzsteuerzwecken (Mitteilung Steuer Reimport) zusätzlich auszufüllen.
- Bei Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde muss das Fahrzeug zur Identifizierung vor der Zulassung vorgeführt werden.
- Kommt das Fahrzeug aus eine „Nicht-EU-Land“ ist eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
- Sofern keine COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist, ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO sowie AU/Abgasuntersuchung erforderlich. Ist das Fahrzeug älter als drei Jahre, ist eine gültige Bescheinigung über die Haupt-/ Abgasuntersuchung erforderlich
- Gültiger Personalausweis bzw. Pass und Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) bei ausl. Mitbürgern
- Zulassungsvollmacht und Einzugsermächtigung (Vollmacht Einverständniserklärung zur Zulassung, Ummeldung eines Kraftfahrzeug )
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei Firmen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (Zulassungsvollmacht vom jeweiligen Geschäftsführer unterschrieben)
- Bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung beider Elternteile
Kosten
Neben der Grundgebühr in Höhe von 29,90 € fallen noch weitere, fallabhängige Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg