Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass – vorläufigen Reisepass beantragen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Friedrichshafen

    Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

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    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Ettenkirch (Ortsverwaltung Ettenkirch)

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    Hausanschrift

    Ettenkircher Straße 21

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7546 92450

    E-Mail: ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de

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    Gangolfstraße 2

    88048 Friedrichshafen

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    E-Mail: ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de

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    Sachgebiet Bürgeramt (Sachgebiet Bürgeramt)

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    Hausanschrift

    Adenauerplatz 1

    88045 Friedrichshafen

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    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Sa 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2140

    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2142

    E-Mail: buergerservice@friedrichshafen.de

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    Ortsverwaltung Ailingen (Ortsverwaltung Ailingen)

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 2

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7541 507-0

    E-Mail: info@ailingen.de

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    Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach (Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 306

    88048 Friedrichshafen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7541 203 2157

    E-Mail: buergerservice@friedrichshafen.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friedrichshafen

    • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand. Im Bürgerservice des Rathauses, Adenauerplatz 1 haben Sie die Möglichkeit für 7,14 Euro ein biometrisches Passbild am Selbstbedienungsterminal zu erfassen.

    Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

    Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friedrichshafen

    Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das sind beispielsweise:

    • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
    • Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweis: Es können Tatsachen über die Passinhaberin oder den Passinhaber bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen. Dem Passinhaber oder der Passinhaberin kann der Pass dann entzogen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine Angabe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Friedrichshafen

    Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.

    Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

    • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
    • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

    Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

    Fristen

    Hinweise für Friedrichshafen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Friedrichshafen

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Friedrichshafen

    EUR 26,00

    Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friedrichshafen

    Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en