Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden
Beschreibung
Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.
Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?
Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeindevollzugsdienst (Gemeindevollzugsdienst)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 10:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Di 16:30 - 18:30 Uhr und nach Vereinbarung Mi 10:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Do 10:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Fr 10:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
- mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner
Verfahrensablauf
Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.
Die Anschrift erfahren Sie
- auf den Internetseiten
- Ihrer Gemeinde und
- Ihrer Feuerwehr oder
- aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.
Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.
Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.
Fristen
keine
Kosten
Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg