Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
Gewerbe- und Bestattungswesen (Gewerbe- und Bestattungswesen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7131 56 2038
E-Mail: gewerbe@heilbronn.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- ausgefülltes Formular der Anzeige (entweder An-, Um- oder Abmeldung) ▷ keine Unterschrift notwendig
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Die zuständige Stelle wird diese bei Bedarf anfordern.
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie
- in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Gemeinde, in der Sie Ihre betriebliche Niederlassung haben, Waren vertreiben oder ankaufen und Leistungen anbieten bzw. entsprechende Bestellungen entgegennehmen und die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat,
- von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben oder
- Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbieten.
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
- Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder
- Sie Ihre Reisegewerbetätigkeit aufgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Das Reisegewerbe müssen Sie schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie die Anzeige schriftlich einreichen, müssen Sie sie unterschreiben. Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbe Anmeldung (PDF)" bzw. das Formular "Gewerbe Ummeldung (PDF)" bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Geschäftsgegenstandes oder das Formular "Gewerbe Abmeldung (PDF)" bei einer Aufgabe Ihrer Reisegewerbetätigkeit. Die Formulare können im Abschnitt "Formulare und weitere Angebote" heruntergeladen werden.
Wenn Sie die Anzeige elektronisch über den Onlineantrag auf dieser Seite übermitteln, verwenden Sie bitte ebenfalls die oben verlinkten Formulare. Allerdings müssen Sie diese dann nicht unterschreiben.
Wenn Sie die Reisegewerbetätigkeit nicht selbst anzeigen, sondern ein gesetzlicher Vertreter oder ein Bevollmächtigter dies erledigt, benötigt die mit der Anzeige beauftragte Person einen schriftlichen Nachweis ihrer Berechtigung bzw. Vollmacht.
Innerhalb von drei Tagen erhalten Sie die Bescheinigung über den Empfang der Reisegewerbeanzeige zugeschickt. Zeigen Sie die Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Stelle an, bekommen Sie die Empfangsbescheinigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
Die zuständige Stelle leitet die Reisegewerbeanzeige an andere Stellen weiter, beispielsweise
- das Finanzamt,
- die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer,
- das Registergericht und
- die Berufsgenossenschaft.
Fristen
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Sie müssen die Anzeige vornehmen , bevor Sie mit der Reisegewerbetätigkeit beginnen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Kosten
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Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührensatzung der Stadt Heilbronn.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg