Flächennutzungsplan einsehen
Beschreibung
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Haupt- und Bauamt (Haupt- und Bauamt)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Wir empfehlen Terminvereinbarungen, um Wartezeiten zu vermeiden und ggfs. die Dienstleistung vorbereiten zu können. Wir bitten um Verständnis, dass bei starkem Andrang Besucher mit Termin Vorrang haben.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg