Flächennutzungsplan einsehen
Hinweise für Güglingen
Beschreibung
Hinweise für Güglingen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
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Ansprechpartner
Stadt Güglingen (Stadt Güglingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 24
74361 Güglingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bauamt (Bauamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 24
74361 Güglingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Güglingen
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Güglingen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Güglingen
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Rechtsbehelf
Hinweise für Güglingen
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Güglingen
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
Hinweise für Güglingen
keine
Kosten
Hinweise für Güglingen
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Güglingen
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg