Flächennutzungsplan einsehen
Hinweise für Ingersheim
Beschreibung
Hinweise für Ingersheim
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
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Liegenschaften, Bau und Technik (Liegenschaften, Bau und Technik)
Adresse
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Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ingersheim
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Ingersheim
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ingersheim
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Rechtsbehelf
Hinweise für Ingersheim
keine
Verfahrensablauf
Hinweise für Ingersheim
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
Hinweise für Ingersheim
keine
Kosten
Hinweise für Ingersheim
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung!
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg