Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Hinweise für Ingersheim

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Beschreibung

    Hinweise für Ingersheim

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Liegenschaften, Bau und Technik (Liegenschaften, Bau und Technik)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgplatz 8-10

    74379 Ingersheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7142 9745 0

    Fax: +49 7142 9745 45

    E-Mail: lbt@ingersheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ingersheim

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ingersheim

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Fristen

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ingersheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de