Flächennutzungsplan Auskunft

    Flächennutzungsplan einsehen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Beschreibung

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils (Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 40

    73262 Reichenbach an der Fils

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    73262 Reichenbach an der Fils

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 71 53 - 50 05 0

    Fax: 0 71 53 - 95 70 21 02

    E-Mail: post@reichenbach-fils.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gemeinde Baltmannsweiler (Gemeinde Baltmannsweiler)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    73666 Baltmannsweiler

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:00 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 15:30 - 18:30 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07153 94270

    Fax: 07153 942740

    E-Mail: bma@baltmannsweiler.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de