Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    Eheschließende (Verlobte), die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, müssen nachweisen, dass diese aufgelöst worden ist (z.B. durch Scheidung oder Tod).

    Beschreibung

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    Eheschließende (Verlobte), die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, müssen nachweisen, dass diese aufgelöst worden ist (z.B. durch Scheidung oder Tod).

    Grundsätzliche Informationen über die Voraussetzungen, unter denen eine Ehe geschlossen werden kann, finden Sie unter "Anmeldung der Eheschließung – Allgemeines".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Korntal-Münchingen (Stadt Korntal-Münchingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 05

    70810 Korntal-Münchingen

    Hausanschrift

    Saalplatz 4

    70825 Korntal-Münchingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 8367 0

    Fax: 0711 8367 443900

    E-Mail: stadt@korntal-muenchingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
      In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung gebührenpflichtig für Sie ausdrucken.
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
    • Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine Sterbeurkunde
      Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe erhalten Sie im Regelfall beim Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben.
    • wenn eine Lebenspartnerschaft begründet war: einen Nachweis über Begründung und Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft

    Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (z.B. Einbürgerungsurkunde).

    Bei Scheidung im Ausland müssen Sie das rechtskräftige Scheidungsurteil (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) mit einer vollständigen Übersetzung von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer vorlegen. In solchen Fällen sollten Sie sich beim Standesamt vorab über etwa erforderliche Anerkennungsverfahren erkundigen.

    Ist Ihre letzte Vorehe nicht vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen worden, bringen Sie bitte geeignete Nachweise über die Auflösung aller Vorehen mit. Das Standesamt kann in solchen Fällen weitere Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    • Die Eheschließenden
      • müssen volljährig sein,
      • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
      • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
    • Die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft muss beendet sein (zum Beispiel durch Scheidung oder Tod).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    Die beabsichtige Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden (sogenannte Beitrittserklärung).

    Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

    • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
    • einen Dritten schriftlich dazu bevollmächtigen.

    Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

    Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.

    Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet ist, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

    Fristen

    Hinweise für Korntal-Münchingen

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    Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Korntal-Münchingen

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    Stellt der Standesbeamte nach Abschluss seiner Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten.

    Kosten

    Hinweise für Korntal-Münchingen

    • Prüfung der Ehefähigkeit (ohne ausländisches Recht): 40 Euro
    • standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: gebührenfrei
    • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde: 30 Euro

    Hinweis: Weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden können entstehen (z. B. für die Nachprüfung der Ehefähigkeit oder für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de