Abwasser

    Abwasser entsorgen

    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
    Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

    Beschreibung

    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks müssen Sie das Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
    Das bedeutet, dass Sie das Abwasser über einen Grundstücksentwässerungskanal an die öffentliche Kanalisation anschließen müssen.

    Ausnahme hiervon kann das anfallende Regenwasser sein.

    Abwasser ist

    • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
    • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
    • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser.

    Kanalisationen sammeln und transportieren das Abwasser. Kläranlagen behandeln es und leiten es dann in Gewässer. Teilweise reinigen auch Industriebetriebe Abwasser und leiten es direkt in Gewässer.

    Im Interesse einer gesicherten Abwasserentsorgung dürfen Feuchttücher, Küchenkrepp oder Zeitungspapier nicht über die Toiletten entsorgt werden.
    Auch Windeln und andere Hygieneartikel sowie Desinfektionstücher gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll. Diese Stoffe sind reißfest und lösen sich nicht in Wasser auf.
    Nur Toilettenpapier darf über die Toilette entsorgt werden.

    Online-Dienst

    Anschluss Wasserversorgung Abwasserentsorgung

    ID: L100022_6c9fcbd9a21ef0d43d32bab748ed732806a7926b1041563a1f1d68ff250b17a1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt (Bauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 61

    79350 Sexau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 oder nach Vereinbarung und 15:30 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    • § 13 KAG (Gebührenerhebung)
    • § 14 KAG (Gebührenbemessung)
    • § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

    Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kommunen erheben die Abwassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.

    Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.

    Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer beziehungsweise die Mieterin oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.

    Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de