Verpflichtungserklärung abgeben
Hinweise für Achstetten
Beschreibung
Hinweise für Achstetten
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Damit verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen.
Sie beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit anfallen, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers.
Die Verpflichtungserklärung erlischt weder durch die Anerkennung als Schutzberechtigter nach dem Asylgesetz noch durch Erteilung einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.
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Ansprechpartner
Stadt Laupheim (Stadt Laupheim)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr
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88396 Biberach an der Riß
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erforderliche Unterlagen
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- Reisepass oder Personalausweis
- aktuelle Verdienstnachweise der letzten 12 Monate des Einladenden oder der Einladenden beziehungsweise Sparbuch
- bei Rentnern und Rentnerinnen: Rentenbescheid
- bei Selbständigen:
- Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über das Nettoeinkommen
- Gewerberegisterauszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: Nachweis über das Vereinsvermögen
Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
Voraussetzungen
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- ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
- Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
Hinweis: Bevor die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer das Visum erhält, muss sie beziehungsweise er den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Achstetten
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der Ausländerbehörde abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.
Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Die Verpflichtung aus der Verpflichtungserklärung ist vollstreckbar.
Fristen
Hinweise für Achstetten
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Achstetten
ein bis zwei Wochen
Kosten
Hinweise für Achstetten
je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg