Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
    Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.
    Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

    Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie

    • an nicht studienvorbereitenden Sprachkursen zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung teilnehmen (berufsbezogener Deutschsprachkurs nach der Deutschsprachförderverordnung),
    • in Ausnahmefällen die Schule besuchen oder
    • sich betrieblich aus- und weiterbilden, wenn die Bundesagentur für Arbeit dem zustimmt.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung beantragen

    ID: L100022_6019667-1620-null-null-253

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hohenlohekreis (Landratsamt Hohenlohekreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Allee 17

    74653 Künzelsau

    Postfachadresse

    Postfach 13 62

    74643 Künzelsau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07940 18 0

    Fax: 07940 18 1336

    E-Mail: info@hohenlohekreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ausländeramt (Ausländeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Allee 17

    74653 Künzelsau

    Postfachadresse

    Postfach 13 62

    74643 Künzelsau

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Ausländeramt und Asylbewerberleistungsstelle) Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07940 18 1303

    Telefon Festnetz: 07940 18 1717

    Fax: 07940 18 1214

    E-Mail: auslaenderamt@hohenlohekreis.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (im Original)
    • Nachweise, dass Sie
      • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
      • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
      Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.
    • Sie verzögern nicht unangemessen Ihre Ausbildung und
    • Sie überschreiten nicht die durchschnittliche Ausbildungsdauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
    • Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00

    Hinweis: Nur in Ausnahmefällen befreit Sie die zuständige Stelle von den Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
    Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en