Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienst

    Hund abmelden

    ID: L100022_45c4abf09370a2bfe54b07e276083ea58c8b418f551d494124c1b57acf42a559

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schriesheim (Stadt Schriesheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 62

    69191 Schriesheim

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 28-30

    69198 Schriesheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 07:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Rathaus) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06203 602 0

    Fax: 06203 602 99099

    E-Mail: zentrale@schriesheim.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • Sie haben keinen Hund mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en