Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

    Hinweise für Mögglingen

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Beschreibung

    Hinweise für Mögglingen

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mögglingen (Gemeinde Mögglingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zehnthof 1

    73563 Mögglingen

    Lieferanschrift

    Zehnthof 1

    73563 Mögglingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07174 899000

    Fax: 07174 8990020

    E-Mail: info@moegglingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mögglingen

    -

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mögglingen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mögglingen

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Mögglingen

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mögglingen

    -

    Fristen

    Hinweise für Mögglingen

    -

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mögglingen

    -

    Kosten

    Hinweise für Mögglingen

    EUR 13,00

    Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00

    Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    • die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mögglingen

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en