Hausmüll Entsorgung

    Hausmüll entsorgen

    Hinweise für Ahorn

    Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahorn

    Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.

    Beispiele für Restmüllabfälle sind:

    • Babywindeln
    • Putzlappen
    • Stifte
    • Haar- und Zahnbürsten
    • Knochenreste
    • Staubsaugermüll
    • Regenschirme

    Online-Dienst

    Abfallkalender des Main-Tauber-Kreises

    ID: L100022_3382-6007663-null-null-303

    Beschreibung

    Hier finden Sie die Termine für die Müllabfuhr im Main-Tauber-Kreis

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2

    97941 Tauberbischofsheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824005

    Telefon Festnetz: +49 9341 824002

    Fax: +49 9341 825950

    E-Mail: abfallwirtschaftsbetrieb@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahorn

    Keine.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahorn

    Nach § 3 der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises muss jeder Haushalt an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sein. Dazu braucht jeder Haushalt einen ausreichenden Restmülleimer und die Jahresgebühr muss bezahlt werden. Die Restmülltonne wird Ihnen kostenfrei vom Landkreis zur Verfügung gestellt, sie bleibt aber im Eigentum des Landkreises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ahorn

    Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahorn

    Haben Sie eine Restmülltonne bestellt und die Jahresgebühr bezahlt, wird Ihr Restmüllabfall zu den im Abfallkalender genannten Terminen abgefahren. Anstelle der Jahresgebührenmarke erhält jeder Haushalt ab 2020 jährlich einen Gebührenbescheid und hat diesen zu bezahlen.

    Zur An-, Um-, Abmeldung oder Änderung einer Restmülltonne verwenden Sie bitte das hierzu zur Verfügung stehende Formular. Das Formular muss unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis gesendet werden. Wichtig: Bei Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Änderungen können wir Ihre Daten erst bearbeiten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, da uns die Daten elektronisch übermittelt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur im Original angenommen werden. Außerdem können Sie gegebenenfalls bei Änderung Ihres Biomülltonnenbedarfs eine Erstattung der Abfallgebühr beantragen. Verwenden Sie hierfür ebenfalls das zutreffende Formular.

    Der Behälter ist am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens um 6.00 Uhr zur Abholung am Rande des Gehwegs oder Straßenrand bereitzustellen. Der Inhalt der Restmülltonne wird vierwöchentlich eingesammelt.

    Fallen vorübergehend so viele Abfälle an, dass sie in den zugelassenen Abfallbehältern nicht untergebracht werden können, so dürfen neben den Abfallbehältern auch Abfallsäcke verwendet werden. Die Abfallsäcke können nur bei den vom Landkreis beauftragten Vertriebsstellen gekauft werden.

    Fristen

    Hinweise für Ahorn

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahorn

    Der Abholrythmus für Restmüll ist in der Regel vierwöchentlich.

    Kosten

    Hinweise für Ahorn

    Die Jahresgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters bemessen. Sie beträgt jährlich

    • für Restmüllbehälter
      • 60 Liter Füllraum 77,00 Euro
      • 80 Liter Füllraum 100,00 Euro
      • 120 Liter Füllraum 144,00 Euro
      • 240 Liter Füllraum 290,00 Euro
    • für Restmüllcontainer mit 770 Liter Füllraum
      • bei 4-wöchentlicher Abholung 930,00 Euro
      • bei 2-wöchentlicher Abholung 1.856,00 Euro
      • bei wöchentlicher Abholung 3.708,00 Euro
    • für Restmüllcontainer mit 1100 Liter Füllraum
      • bei 4-wöchentlicher Abholung 1.326,00 Euro
      • bei 2-wöchentlicher Abholung 2.650,00 Euro
      • bei wöchentlicher Abholung 5.294,00 Euro
    • für Restmüllcontainer mit 3000 Liter Füllraum
      • bei 4-wöchentlicher Abholung 3.600,00 Euro
      • bei 2-wöchentlicher Abholung 7.214,00 Euro
      • bei wöchentlicher Abholung 14.431,00 Euro

    Die Gebühr für die vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke beträgt je Sack mit 60 Liter Füllraum 5,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahorn

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en