Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Todtnau
Beschreibung
Hinweise für Todtnau
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Rechnungsamt (Rechnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung Di 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung Mi 13:30 - 17:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung Do 08:30 - 12:30 oder nach Terminvereinbarung und 13:30 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Todtnau
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Todtnau
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Todtnau
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Todtnau
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Todtnau
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Todtnau
im Kalenderjahr:
- Für den ersten Hund: 100,00 €
- Für jeden weiteren Hund: 200,00 €
- Kampfhunde: 600,00 €
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hundesteuersatzung Stadt Todtnau
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Todtnau
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg