Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeindekasse (Gemeindekasse)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Gartenstraße 1

    73337 Bad Überkingen

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    73337 Bad Überkingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte gesonderte Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen beachten. ) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 16:00 - 19:00 Uhr Termintag! Das Rathaus hat für alle Bürger geöffnet/Termine werden vorrangig bearbeitet. Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Termintag! Das Rathaus hat für alle Bürger geöffnet/Termine werden vorrangig bearbeitet. Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07331 200940

    Fax: 07331 2009-36

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en