Flurstücksgrenze Feststellung

    Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Beschreibung

    Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.

    Online-Dienste

    Vermessung einer Liegenschaft

    ID: L100022_6000903-1299-2581-6010295-234

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    Ansprechpartner

    Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung (Amt für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-von-Siemens-Str. 2-6

    76646 Bruchsal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0721 936-90610

    Fax: 0721 936-91999

    E-Mail: vermessung@landratsamt-karlsruhe.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zu dem betroffenen Flurstück

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
    • eine erbbauberechtigte Person,
    • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    kein

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
    • Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.

    Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.

    Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.

    Fristen

    -

    Kosten

    Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis

    Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en