Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Eine Eintragung in das Denkmalbuch schützt Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.
Hinweis: Ob ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, stellt die Denkmalschutzbehörde in einem eigenen Verfahren fest. Liegen die Voraussetzungen vor, trägt sie es in das Denkmalbuch ein.
Wenn Sie wissen wollen, ob ein Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen.
Ansprechpartner
Bauamt (Bauamt)
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Postfach 40
79426 Buggingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
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Regierungspräsidium Freiburg (Regierungspräsidium Freiburg)
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Telefon Festnetz: 0761/208-0
Fax: 0761/208-394200
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
De-Mail: poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer sind: zusätzlich
- Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, lassen Sie sich von der Eigentümerin oder vom Eigentümer die Zustimmung zur Einsichtnahme schriftlich bestätigen.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um das Denkmalbuch einsehen zu dürfen. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Eigentümerin und Eigentümer des Kulturdenkmals oder
- an einem Kauf eines Kulturdenkmals interessierte Personen.
Auch ein wissenschaftliches Interesse kann ausreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Einsicht in das Denkmalbuch bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg